Zusammengesetzte Verpackungen sind zulssig.
Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.


Zustzliche Vorschriften:
1. Der hchste Fllungsgrad der Verpackungen betrgt 90 %.
2. Die Verpackungen mssen mit einer Lftungseinrichtung versehen sein.